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Drohne registrieren in Deutschland (2026): EU A1/A3 Schritt für Schritt

Drohne registrieren in Deutschland (2026): EU A1/A3 Schritt für Schritt

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Bevor deine neue Drohne in Deutschland abhebt, musst du in der Regel drei Dinge separat erledigen: eine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abschließen, dich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als UAS-Betreiber registrieren, um eine e-ID zu erhalten, und (für die meisten Kameradrohnen) den kostenlosen EU-Kompetenznachweis A1/A3 bestehen. Dieser Leitfaden führt dich für 2026 durch jeden Schritt mit den genauen Gebühren, Altersgrenzen und Regeln und verlinkt jede Angabe zum LBA, zur EASA oder zum deutschen Luftrecht, damit du alles selbst überprüfen kannst.

Das eine, was du dir merken solltest: Registrierung und Kompetenznachweis sind zwei verschiedene Dinge. Du registrierst den Betreiber (dich, den Halter) einmalig, um eine e-ID für deine gesamte Flotte zu erhalten, und du weist getrennt davon deine fliegerische Kompetenz nach, um in einer bestimmten Unterkategorie fliegen zu dürfen. Die meisten Besitzer von Kameradrohnen brauchen beides, plus eine Versicherung, vor dem ersten Flug.

Wer sich tatsächlich registrieren muss (und wer nicht)

Es ist der Betreiber (oder Halter), nicht der einzelne Pilot, der sich registriert. Eine einzige Registrierung deckt jede Drohne ab, die du betreibst, egal wie viele du besitzt. Deshalb vergleicht die EASA es damit, dass du dich selbst registrierst statt jedes einzelne Fluggerät (EASA Registrierungs-FAQ).

Du musst dich registrieren, wenn einer der beiden Auslöser zutrifft: Die Drohne hat eine Startmasse von 250 g oder mehr, oder sie ist leichter, trägt aber einen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann (etwa eine Kamera), und ist kein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG (LBA Registrierungs-FAQ). Du musst dich nicht registrieren, wenn die Drohne unter 250 g wiegt und keine Kamera oder keinen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfassen kann, oder wenn sie unter 250 g wiegt und ein Spielzeug ist, das der Richtlinie 2009/48/EG entspricht (EASA).

⚠️ Warum eine Kameradrohne unter 250 g trotzdem zählt

Ein beliebtes Modell unter 250 g wie eine DJI Mini ist leicht genug, um dem Gewichtsauslöser zu entgehen, aber es hat eine Kamera und ist kein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG. Damit fällt es unter den zweiten Auslöser, sodass sich der Betreiber trotzdem registrieren und es mit der e-ID kennzeichnen muss. Der Kompetenznachweis ist allerdings eine getrennte Frage, die weiter unten behandelt wird.

Schritt 1: Offene Kategorie und deine Unterkategorie bestätigen

Das meiste Fliegen im Freizeitbereich und im leichten kommerziellen Bereich findet in der EU offenen Kategorie statt, die risikoarme Einsätze bis zu einer maximalen Höhe von 120 m über Grund abdeckt (EASA offene Kategorie). Innerhalb dieser Kategorie entscheidet die Unterkategorie, wie nah du an Menschen fliegen darfst:

Unterkategorie Drohnen Abstandsregel Benötigter Nachweis
A1 C0 (unter 250 g), C1 (unter 900 g) Kein Überfliegen von Menschenansammlungen A1/A3-Nachweis (C1)
A2 C2 (unter 4 kg) 30 m von Menschen (5 m im Langsamflugmodus) A2-Fernpilotenzeugnis
A3 C3, C4, Bestandsdrohnen bis 25 kg 150 m von Menschen und bebauten Gebieten A1/A3-Nachweis

Diese Schwellenwerte stammen direkt von der EASA: A1 erlaubt C0- und C1-Drohnen ohne Überfliegen von Menschenmengen; A3 erlaubt C3, C4 und privat gebaute Drohnen bis 25 kg, wobei mindestens 150 m horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen sowie zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten einzuhalten ist; A2 deckt C2-Drohnen unter 4 kg bei 30 m Abstand zu unbeteiligten Personen ab, reduzierbar auf 5 m bei aktivierter Langsamflugfunktion (EASA). Ältere Drohnen ohne C0- bis C4-Klassenkennzeichnung werden schlicht nach Gewicht eingeordnet: unter 250 g fliegen sie nach A1-Regeln und ab 250 g bis 25 kg nach A3-Regeln, und die EASA setzt für diese Regelung kein Enddatum (EASA Drohnen-FAQ).

Schritt 2: Zuerst die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abschließen

Die Versicherung ist nicht optional, und es lohnt sich, sie vor allem anderen zu regeln. Nach Paragraf 43 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) muss der Halter eines Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung unterhalten, und dies gilt für unbemannte Luftfahrzeuge ohne Gewichtsausnahme (Paragraf 43 LuftVG). Im Klartext: Selbst eine Drohne unter 250 g braucht eine Deckung, bevor sie fliegt. Das deutsche Luftrecht legt dem Betreiber außerdem eine Gefährdungshaftung auf, was bedeutet, dass du auch ohne Verschulden für Schäden haften kannst. Genau deshalb schreibt das Gesetz die Police überhaupt erst vor.

Für rein private Nutzung kann eine Erweiterung deiner bestehenden Privathaftpflicht ausreichen, aber viele Standardpolicen schließen Drohnen aus, also prüfe den genauen Wortlaut. Für gewerbliche Nutzung brauchst du in der Regel eine eigene Drohnenpolice. Lass dir die genauen Bedingungen und die Versicherungssumme von deinem Versicherer bestätigen und halte einen Nachweis bereit, den du vor dem Fliegen vorzeigen kannst.

Schritt 3: Beim LBA als UAS-Betreiber registrieren

Die Betreiberregistrierung erfolgt online über das LBA-Portal OpenUAV unter uas-registration.lba-openuav.de, und die Bearbeitung kann bis zu 14 Werktage dauern, also lass es nicht bis zum Morgen deines Fluges liegen (LBA Betreiberregistrierung). Die Gebühr beträgt 20,00 EUR für natürliche Personen und 50,00 EUR für juristische Personen (LBA), und das LBA beschreibt sie als einmalige Gebühr; die LBA-Seiten veröffentlichen keine feste Ablauffrist, aber du bist verpflichtet, deine registrierten Daten aktuell zu halten, zum Beispiel nach einem Umzug (LBA Gebühren-FAQ).

Um dich als Betreiber zu registrieren, musst du mindestens 16 Jahre alt sein (LBA Anforderungen an Fernpiloten), und du musst während des Vorgangs deine Identität nachweisen sowie deine Kontakt- und Versicherungsdaten angeben.

Schritt 4: Jede Drohne mit der e-ID kennzeichnen

Bei der Registrierung erhältst du eine eindeutige elektronische Registrierungsnummer (e-ID), die an jedem UAS angebracht werden muss, das du betreibst; sie kann als Aufkleber oder als QR-Code an einer geeigneten Stelle der Drohne angebracht werden (LBA e-ID-FAQ). Die e-ID hat das Format DEU plus 13 Zeichen (der angezeigte Teil) plus eine vertrauliche 3-stellige PIN. Nur der öffentliche Teil, zum Beispiel DEU87astrdge12kc, kommt auf die Drohne, während die PIN die Remote-ID-Übertragung schützt und privat bleiben muss (LBA). Wenn deine Drohne ein Remote-ID-System unterstützt, trage die e-ID auch dort ein. Da eine einzige e-ID deine gesamte Flotte abdeckt, kommt dieselbe Nummer auf jedes Fluggerät, das du besitzt.

Schritt 5: Den EU-Kompetenznachweis A1/A3 bestehen

Den EU-Kompetenznachweis A1/A3 erhältst du, indem du ein kostenloses Online-Training absolvierst und eine Online-Theorieprüfung mit 40 Multiple-Choice-Fragen aus 9 Themenbereichen bestehst, wobei mindestens 75 % richtig sein müssen, um zu bestehen (LBA Kompetenznachweis A1/A3). Das Training ist kostenlos, aber die Ausstellung des Zertifikats kostet 25,00 EUR, und das Zertifikat ist 5 Jahre gültig und EU-weit anerkannt (LBA Kompetenz-FAQ).

Eine Feinheit, die erwähnenswert ist: Für eine Kameradrohne unter 250 g musst du dich zwar als Betreiber registrieren, aber der A1/A3-Kompetenznachweis ist gesetzlich nicht erforderlich, um sie zu fliegen. Er wird trotzdem dringend empfohlen, da dieselben Luftraum- und Abstandsregeln gelten und das Training kostenlos ist.

Schritt 6 (optional): Auf das A2-Fernpilotenzeugnis aufstocken

Wenn du C2-Drohnen (unter 4 kg) näher an unbeteiligten Personen fliegen möchtest, brauchst du das A2-Fernpilotenzeugnis. Es setzt zuerst den A1/A3-Nachweis voraus, dazu ein praktisches Selbststudium und eine zusätzliche Prüfung mit 30 Fragen aus 3 Themenbereichen; es kostet 30,00 EUR und ist 5 Jahre gültig (LBA). Die Aufstockung lohnt sich, wenn du eine mittelgroße Kameradrohne besitzt und routinemäßig in der Nähe von Menschen fliegen musst, da A2 dir erlaubt, 30 m (oder 5 m im Langsamflugmodus) statt des A3-Abstands von 150 m einzuhalten. Wenn deine Drohne unter 250 g liegt oder du gerne weit von Menschen und bebauten Gebieten entfernt bleibst, kannst du sie überspringen.

Deine Schritt-für-Schritt-Checkliste

  1. Prüfe, ob du dich registrieren musst. Ja, wenn die Drohne 250 g oder mehr wiegt, oder wenn sie leichter ist, aber eine Kamera oder einen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfasst, und kein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG ist.
  2. Schließe die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung ab nach Paragraf 43 Luftverkehrsgesetz, der für alle Drohnen ohne Gewichtsausnahme gilt. Eine Erweiterung der Privathaftpflicht kann für rein private Nutzung ausreichen; andernfalls brauchst du eine eigene Drohnenpolice.
  3. Registriere dich als UAS-Betreiber im LBA-Portal OpenUAV (uas-registration.lba-openuav.de). Du musst mindestens 16 Jahre alt sein. Zahle 20,00 EUR (natürliche Person) oder 50,00 EUR (juristische Person); die Bearbeitung kann bis zu 14 Werktage dauern.
  4. Erhalte deine e-ID und kennzeichne jede Drohne mit dem öffentlichen Teil der Nummer (Aufkleber oder QR-Code) an einer geeigneten, sichtbaren Stelle; halte die 3-stellige PIN vertraulich und trage die e-ID in das Remote-ID-System ein, sofern die Drohne es unterstützt.
  5. Absolviere das kostenlose Online-Training A1/A3 auf der LBA-Plattform OpenUAV und bestehe die Online-Prüfung (40 Fragen, 9 Themenbereiche, mindestens 75 % richtig). Zahle 25,00 EUR für den EU-Kompetenznachweis A1/A3, gültig 5 Jahre.
  6. Fliege innerhalb deiner Unterkategorie. A1 für C0 (unter 250 g) und C1 (unter 900 g) ohne Überfliegen von Menschenmengen; A3 für Drohnen bis 25 kg, 150 m von Menschen und bebauten Gebieten entfernt; niemals höher als 120 m über Grund.
  7. Optionale Aufstockung. Wenn du C2-Einsätze näher an Menschen möchtest, absolviere das praktische Selbststudium und bestehe die zusätzliche A2-Prüfung (30 Fragen, 3 Themenbereiche) für das A2-Fernpilotenzeugnis (30,00 EUR, gültig 5 Jahre).

Kurzübersicht: Gebühren, Gültigkeit und Altersgrenzen

Posten Gebühr Gültigkeit
Betreiberregistrierung (privat) 20,00 EUR Einmalig; Daten aktuell halten
Betreiberregistrierung (juristische Person) 50,00 EUR Einmalig; Daten aktuell halten
A1/A3-Kompetenznachweis Kostenloses Training, 25,00 EUR Zertifikat 5 Jahre
A2-Fernpilotenzeugnis 30,00 EUR 5 Jahre
Haftpflichtversicherung Je nach Versicherer Laufend, verpflichtend

Zum Alter: Das allgemeine Mindestalter für Fernpiloten in der offenen Kategorie beträgt in Deutschland 16 Jahre. Unter 16-Jährige dürfen nur unter der direkten Aufsicht eines kompetenten Piloten ab 16 Jahren fliegen, mit Ausnahmen für Spielzeugdrohnen nach Richtlinie 2009/48/EG und selbstgebaute Drohnen unter 250 g (LBA). Beachte außerdem, dass die vom LBA ausgestellten Zertifikate (A1/A3, A2 und STS) jeweils fünf Jahre ab Ausstellung gültig sind (LBA Gebühren-FAQ).

Fazit: zuerst versichern, dann als Betreiber registrieren, um deine e-ID zu erhalten, die Drohne kennzeichnen und schließlich das kostenlose A1/A3-Training bestehen. Plane für einen typischen privaten Kameradrohnenpiloten rund 45 EUR an Gebühren ein (20 EUR Registrierung plus 25 EUR für das Zertifikat), zuzüglich Versicherung, und rechne mit bis zu 14 Werktagen, bis die Registrierung durch ist.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich eine Drohne unter 250 g registrieren, die eine Kamera hat?

Meistens ja. Eine Drohne unter 250 g ist nur dann ausgenommen, wenn sie keine Kamera oder keinen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfassen kann, oder wenn sie ein Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG ist. Eine typische Kameradrohne unter 250 g wie eine DJI Mini ist in diesem Sinne kein Spielzeug, sodass sich der Betreiber beim LBA registrieren und sie mit der e-ID kennzeichnen muss. Den A1/A3-Kompetenznachweis brauchst du für eine Drohne unter 250 g allerdings nicht, auch wenn das LBA trotzdem erwartet, dass du die Regeln kennst.

Wie viel kostet es, eine Drohne in Deutschland zu registrieren?

Die LBA-Betreiberregistrierung kostet 20,00 EUR für natürliche Personen und 50,00 EUR für juristische Personen. Das Online-Training A1/A3 ist kostenlos, aber die Ausstellung des EU-Kompetenznachweises A1/A3 kostet 25,00 EUR. Das A2-Fernpilotenzeugnis kostet, falls du es brauchst, zusätzliche 30,00 EUR. Hinzu kommt die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, die du ebenfalls einplanen musst.

Ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung in Deutschland wirklich Pflicht?

Ja. Nach Paragraf 43 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) muss der Halter eines Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung unterhalten, und dies gilt für unbemannte Luftfahrzeuge ohne Gewichtsausnahme. In der Praxis bedeutet das, dass selbst eine Drohne unter 250 g eine Deckung braucht, bevor du fliegst. Für rein private Nutzung kann eine Erweiterung deiner Privathaftpflicht ausreichen; für gewerbliche Nutzung brauchst du in der Regel eine eigene Drohnenpolice. Lass dir die genauen Bedingungen immer von deinem Versicherer bestätigen.

Wie lange ist die Registrierung gültig und muss ich sie verlängern?

Das LBA beschreibt die Gebühr für die Betreiberregistrierung als einmalige Gebühr und veröffentlicht auf seinen Seiten keine feste Ablauffrist, aber du bist gesetzlich verpflichtet, deine registrierten Daten aktuell zu halten und Änderungen wie einen Umzug zu melden. Die Kompetenznachweise dagegen sind zeitlich begrenzt: Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 und das A2-Zertifikat sind jeweils fünf Jahre ab Ausstellung gültig, danach verlängerst du sie. Die Mitgliedstaaten legen die Gültigkeit ihrer Registrierung selbst fest, prüfe also das LBA-Portal auf etwaige Aktualisierungen deines Kontos.

Was ist der Unterschied zwischen Betreiberregistrierung und Kompetenznachweis?

Das sind zwei getrennte Dinge. Die Betreiberregistrierung verschafft dir die e-ID, die dich als die für die Drohne verantwortliche Person ausweist, vergleichbar mit einer Fahrzeugzulassung; sie kommt als Aufkleber oder QR-Code auf die Drohne. Der Kompetenznachweis (A1/A3) oder das Zeugnis (A2) weist dich als geschulten Piloten aus und belegt, dass du die erforderliche Theorie bestanden hast. In der Regel brauchst du beides: dich als Betreiber registrieren, um die e-ID zu erhalten, und das Kompetenztraining absolvieren, um in deiner Unterkategorie fliegen zu dürfen.

Darf ich meine ältere Drohne ohne C0-C4-Klassenkennzeichnung 2026 noch fliegen?

Ja. Drohnen ohne EU-Klassenkennzeichnung werden nach Gewicht eingeordnet: unter 250 g fliegst du nach A1-Regeln und ab 250 g bis 25 kg nach A3-Regeln, was bedeutet, dass du gut entfernt von Menschen und bebauten Gebieten bleiben musst. Die EASA setzt für diese Regelung kein Enddatum, sodass Bestandsdrohnen weiterhin flugfähig bleiben, nur mit den restriktiveren A3-Grenzen für die schwereren Modelle. Du brauchst weiterhin die Betreiberregistrierung, eine Versicherung und (ab 250 g) den A1/A3-Kompetenznachweis.

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Kevin Kottek
Kevin Kottek

Editor & Drone Pilot

Kevin Kottek runs Drone Nomad and writes about consumer drones, buying guides, and drone regulations. He holds the EU remote pilot certificate (A1/A3) and focuses on clear, source-based guidance for pilots in Europe and the US.

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Themen: Drones Technology Vorschriften
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