Skip to content
Dronenomad.info Logo

Menü

Vorschriften

A2-Drohnenführerschein Deutschland 2026: Fernpiloten-Zeugnis

A2-Drohnenführerschein Deutschland 2026: Fernpiloten-Zeugnis

Hinweis: Dieser Artikel kann Affiliate-Links enthalten. Wir erhalten eine kleine Provision ohne zusätzliche Kosten für Sie, wenn Sie über unsere Links kaufen. Mehr in unserer Datenschutzrichtlinie erfahren

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 ist die nächste Stufe nach dem einfachen EU-Kompetenznachweis A1/A3. Es erlaubt dir, C2-Drohnen (unter 4 kg) deutlich näher an unbeteiligten Personen zu fliegen: 30 m statt der 150 m, die in der Unterkategorie A3 gelten, und im Langsamflugmodus sogar bis auf 5 m. Dieser Leitfaden führt dich Schritt für Schritt durch die Anforderungen, die Prüfung mit 30 Fragen, die Gebühr von 30 EUR und die Gültigkeit von 5 Jahren, und verlinkt jede Angabe direkt zum Luftfahrt-Bundesamt (LBA) oder zur EASA, damit du alles selbst nachprüfen kannst.

Das Wichtigste vorab: Das A2-Zeugnis ist kein Ersatz für den A1/A3-Nachweis, sondern baut darauf auf. Du brauchst zuerst den A1/A3-Kompetenznachweis, dann ein praktisches Selbststudium unter A3-Bedingungen, und schließlich eine zusätzliche Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle. Erst danach stellt das LBA das A2-Zeugnis aus. Die Betreiberregistrierung und die Versicherung musst du davon getrennt erledigen.

Wofür du das A2-Zeugnis überhaupt brauchst

Das Fliegen im Freizeit- und im leichten gewerblichen Bereich findet in der EU offenen Kategorie statt, die risikoarme Einsätze bis zu einer maximalen Höhe von 120 m über Grund abdeckt (EASA offene Kategorie). Innerhalb dieser Kategorie entscheidet die Unterkategorie darüber, wie nah du an unbeteiligten Personen fliegen darfst. Genau hier liegt der Mehrwert von A2:

Unterkategorie Drohnen Abstand zu Personen Benötigter Nachweis
A1 C0 (unter 250 g), C1 (unter 900 g) Kein Überfliegen von Menschenansammlungen A1/A3-Nachweis (für C1)
A2 C2 (unter 4 kg) 30 m von Personen (5 m im Langsamflugmodus) A2-Fernpiloten-Zeugnis
A3 C3, C4, Bestandsdrohnen bis 25 kg 150 m von Personen und bebauten Gebieten A1/A3-Nachweis

Die EASA legt für A2 konkret fest: Es deckt C2-Drohnen unter 4 kg ab, das Überfliegen unbeteiligter Personen ist verboten, und du musst einen horizontalen Abstand von 30 m zu unbeteiligten Personen einhalten, der auf 5 m reduziert werden kann, wenn die Langsamflugfunktion (low-speed mode) aktiviert ist; die maximale Höhe bleibt 120 m über Grund (EASA). Ohne A2-Zeugnis müsstest du eine C2-Drohne nach den strengeren A3-Regeln betreiben, also 150 m von Menschen und bebauten Gebieten entfernt. Wenn du also eine mittelgroße Kameradrohne in der C2-Klasse besitzt und routinemäßig in der Nähe von Menschen arbeiten musst, ist A2 der entscheidende Schritt. Die genauen Schwellenwerte und Klassen findest du auch in unserem Überblick zu den EU-Drohnenregeln 2026.

⚠️ Wann du A2 nicht brauchst

Für eine Drohne unter 250 g (C0) oder eine C1-Drohne unter 900 g reicht der einfache A1/A3-Kompetenznachweis. Eine DJI Mini oder ein vergleichbares Leichtgewicht fällt unter A1, dort gilt das A2-Zeugnis nicht als Voraussetzung. A2 lohnt sich erst, wenn deine Drohne als C2 eingestuft ist und du näher an Personen fliegen willst, als A3 erlaubt. Prüfe also zuerst die Klassenkennzeichnung deiner Drohne.

Voraussetzung: Zuerst der EU-Kompetenznachweis A1/A3

Bevor du das A2-Zeugnis beantragen kannst, musst du den EU-Kompetenznachweis A1/A3 besitzen. Den bekommst du, indem du das kostenlose LBA-Onlinetraining absolvierst und eine Online-Theorieprüfung mit 40 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt 9 Fachgebieten bestehst, wobei mindestens 75 % richtig sein müssen; die Ausstellung kostet 25,00 EUR und der Nachweis ist 5 Jahre gültig (LBA FAQ EU-Kompetenznachweis). Das LBA nennt den A1/A3-Nachweis ausdrücklich als ersten Schritt auf dem Weg zum A2-Zeugnis (LBA EU-Fernpiloten-Zeugnis A2). Wenn du diesen Schritt noch nicht erledigt hast, findest du den kompletten Ablauf in unserem Leitfaden zur Drohnen-Registrierung in Deutschland 2026, der Registrierung, Versicherung und den A1/A3-Nachweis abdeckt.

Schritt 1: Praktisches Selbststudium unter A3-Bedingungen

Nach dem A1/A3-Nachweis folgt ein praktisches Selbststudium. Die EASA beschreibt diesen Schritt als „conducting and declaring practical self-training“, also ein eigenständig durchgeführtes und anschließend erklärtes praktisches Training (EASA). Das LBA verlangt, dass du dieses Selbststudium unter den Betriebsbedingungen der Unterkategorie A3 durchführst, idealerweise auf freiem Feld weit weg von Menschen, und es anschließend mit einer Selbsterklärung bestätigst (LBA). Es gibt für diesen Teil keine externe Prüfung: Du übst selbstständig und erklärst danach, dass du das Training absolviert hast.

Schritt 2: Die zusätzliche Theorieprüfung (30 Fragen, 3 Fachgebiete)

Der Kern des A2-Zeugnisses ist eine zusätzliche Theorieprüfung. Sie besteht laut LBA aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt 3 Fachgebieten, und wer mindestens 75 % der Fragen richtig beantwortet, hat bestanden (LBA EU-Fernpiloten-Zeugnis A2). Anders als die A1/A3-Prüfung legst du die A2-Prüfung nicht zu Hause online beim LBA ab, sondern bei einer „Prüfstelle für Fernpiloten“ (PStF), die vom Luftfahrt-Bundesamt benannt wurde; eine aktuelle Liste der benannten Prüfstellen veröffentlicht das LBA auf seiner Website (LBA). Die EASA bestätigt diesen Aufbau ebenfalls: zusätzliche Theorieprüfung bei der nationalen Luftfahrtbehörde oder beaufsichtigt online (EASA).

Die drei Fachgebiete bauen auf dem A1/A3-Stoff auf und vertiefen ihn: Meteorologie, Flugleistung des unbemannten Luftfahrzeugs sowie technische und operationelle Maßnahmen zur Risikominderung am Boden. Viele Prüfstellen bieten Schulung und Prüfung im Paket an, eine Schulung ist für die A2-Prüfung allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Schritt 3: Das A2-Zeugnis beim LBA beantragen

Nach bestandener Prüfung beantragst du das eigentliche Zeugnis beim Luftfahrt-Bundesamt. Das LBA stellt das A2-Zeugnis elektronisch aus und schickt es als PDF-Datei per E-Mail (LBA). Für die Ausstellung des EU-Fernpiloten-Zeugnisses A2 erhebt das LBA eine Gebühr von 30,00 EUR, und das Zeugnis ist 5 Jahre gültig (LBA FAQ EU-Kompetenznachweis). Wie bei A1/A3 musst du das Zeugnis bei jedem Flug elektronisch oder ausgedruckt mitführen (LBA Anforderungen an Fernpiloten).

Die A2-Flugregeln im Detail

Sobald du das Zeugnis hast, gelten für C2-Drohnen folgende Regeln aus der EASA-Vorgabe für die Unterkategorie A2: kein Überfliegen unbeteiligter Personen, ein horizontaler Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen, reduzierbar auf 5 m bei aktivierter Langsamflugfunktion, und eine maximale Flughöhe von 120 m über Grund (EASA offene Kategorie). Wichtig: Diese Abstände gelten zusätzlich zu allen geografischen Beschränkungen wie Flugverbotszonen. Die Klassen- und Abstandslogik der offenen Kategorie ist EU-weit einheitlich geregelt, sodass dein A2-Zeugnis grenzüberschreitend anerkannt wird. Wer über die offene Kategorie hinaus, etwa im FPV-Bereich, fliegt, sollte die zusätzlichen Vorgaben in unserem Beitrag zu den EU-Drohnenregeln für FPV-Piloten prüfen.

A2 oder doch lieber bei A1/A3 bleiben?

Ob sich der Aufwand lohnt, hängt allein von deiner Drohne und deinem Einsatzgebiet ab. Eine ehrliche Einordnung: Besitzt du eine C0- oder C1-Drohne (unter 900 g), bringt dir A2 nichts, weil diese Modelle ohnehin unter A1 fallen. Fliegst du gerne weit draußen, fernab von Menschen und Bebauung, reicht für eine C2-Drohne der A3-Betrieb mit dem kostenlosen A1/A3-Nachweis. A2 lohnt sich konkret dann, wenn du eine C2-Drohne hast und routinemäßig näher an Menschen arbeiten musst, etwa bei Immobilien-, Event- oder Inspektionsaufnahmen, wo 150 m Abstand schlicht nicht praktikabel sind. Der Unterschied von 150 m (A3) auf 30 m oder sogar 5 m (A2) ist in der Praxis oft der Unterschied zwischen „Aufnahme nicht möglich“ und „Aufnahme möglich“. Eine umfassendere Sammlung rechtlicher Leitfäden findest du in unserer Übersicht zu Drohnen-Regularien, praktische Tipps zum Fliegen selbst in unseren Drohnen-Guides.

Deine Schritt-für-Schritt-Checkliste für das A2-Zeugnis

  1. Prüfe deine Drohnenklasse. A2 ist für C2-Drohnen (unter 4 kg) gedacht. Für C0/C1 reicht der A1/A3-Nachweis.
  2. Erwirb zuerst den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Kostenloses Onlinetraining beim LBA, Prüfung mit 40 Fragen aus 9 Fachgebieten, mindestens 75 % richtig, 25,00 EUR für die Ausstellung, 5 Jahre gültig.
  3. Absolviere das praktische Selbststudium unter A3-Bedingungen (idealerweise auf freiem Feld) und gib die geforderte Selbsterklärung ab.
  4. Bestehe die zusätzliche Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle (PStF): 30 Multiple-Choice-Fragen aus 3 Fachgebieten, mindestens 75 % richtig.
  5. Beantrage das A2-Zeugnis beim LBA. Gebühr 30,00 EUR, Ausstellung elektronisch per PDF, gültig 5 Jahre.
  6. Fliege innerhalb der A2-Regeln. C2-Drohne, kein Überfliegen von Personen, 30 m Abstand (5 m im Langsamflugmodus), maximal 120 m über Grund. Zeugnis bei jedem Flug mitführen.

Kurzübersicht: Gebühren, Gültigkeit und Prüfung

Posten Detail
Voraussetzung EU-Kompetenznachweis A1/A3 zuerst
Praktisches Selbststudium Unter A3-Bedingungen, mit Selbsterklärung
Theorieprüfung 30 Fragen, 3 Fachgebiete, 75 % zum Bestehen, bei einer PStF
Gebühr (LBA-Ausstellung) 30,00 EUR
Gültigkeit 5 Jahre
A2-Flugregeln C2, 30 m von Personen (5 m im Langsamflugmodus), max. 120 m

Fazit: Das A2-Zeugnis ist der logische nächste Schritt für C2-Piloten, die näher an Menschen fliegen müssen. Der Weg dorthin: A1/A3-Nachweis besitzen, praktisches Selbststudium absolvieren, die 30-Fragen-Theorieprüfung bei einer Prüfstelle bestehen und das Zeugnis für 30,00 EUR beim LBA beantragen. Es ist 5 Jahre gültig und reduziert deinen Pflichtabstand von 150 m auf 30 m (oder 5 m im Langsamflugmodus). Vergiss nicht, dass Betreiberregistrierung und Versicherung davon getrennte Pflichten bleiben.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen dem A2-Zeugnis und dem A1/A3-Kompetenznachweis?

Der A1/A3-Kompetenznachweis ist die Grundstufe: kostenloses Onlinetraining und eine Online-Prüfung mit 40 Fragen aus 9 Fachgebieten, die du zu Hause ablegen kannst. Damit fliegst du C0/C1-Drohnen unter A1 und alle Drohnen bis 25 kg unter A3 (150 m Abstand). Das A2-Fernpiloten-Zeugnis baut darauf auf: Du brauchst den A1/A3-Nachweis zuerst, dazu ein praktisches Selbststudium und eine zusätzliche Theorieprüfung mit 30 Fragen aus 3 Fachgebieten bei einer benannten Prüfstelle. Erst das A2-Zeugnis erlaubt dir, C2-Drohnen näher an Personen zu fliegen, bis auf 30 m oder 5 m im Langsamflugmodus.

Was kostet das A2-Fernpiloten-Zeugnis in Deutschland?

Für die Ausstellung des EU-Fernpiloten-Zeugnisses A2 erhebt das Luftfahrt-Bundesamt eine Gebühr von 30,00 EUR. Hinzu kommen davor die 25,00 EUR für den vorausgesetzten A1/A3-Kompetenznachweis. Beachte außerdem, dass die A2-Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle (PStF) abgelegt wird und diese Prüfstellen für Schulung und Prüfungsabnahme eigene Preise verlangen, die zusätzlich zur LBA-Gebühr anfallen.

Wie viele Fragen hat die A2-Prüfung und wie viele muss ich richtig haben?

Die zusätzliche A2-Theorieprüfung besteht laut LBA aus 30 Multiple-Choice-Fragen aus insgesamt 3 Fachgebieten. Wer mindestens 75 % der Fragen richtig beantwortet, hat bestanden. Die Prüfung legst du bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt benannten Prüfstelle für Fernpiloten (PStF) ab, nicht online zu Hause wie bei A1/A3. Eine aktuelle Liste der benannten Prüfstellen veröffentlicht das LBA auf seiner Website.

Wie lange ist das A2-Zeugnis gültig?

Das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 ist 5 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig, genau wie der A1/A3-Kompetenznachweis und das STS-Zertifikat. Danach musst du es verlängern. Das LBA stellt das Zeugnis elektronisch als PDF per E-Mail aus, und du musst es bei jedem Flug entweder elektronisch oder ausgedruckt mitführen.

Wie nah darf ich mit dem A2-Zeugnis an Menschen fliegen?

Mit dem A2-Zeugnis und einer C2-Drohne (unter 4 kg) musst du laut EASA einen horizontalen Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen einhalten. Dieser Abstand kann auf 5 m reduziert werden, wenn die Langsamflugfunktion (low-speed mode) deiner Drohne aktiviert ist. Das Überfliegen unbeteiligter Personen bleibt verboten, und die maximale Flughöhe liegt wie in der gesamten offenen Kategorie bei 120 m über Grund. Zum Vergleich: Ohne A2 müsstest du dieselbe C2-Drohne nach A3-Regeln mit 150 m Abstand betreiben.

Muss ich mich trotz A2-Zeugnis noch beim LBA registrieren und versichern?

Ja. Das A2-Zeugnis weist nur deine fliegerische Kompetenz nach. Davon getrennt musst du dich als UAS-Betreiber beim LBA registrieren, um deine e-ID zu erhalten und jede Drohne damit zu kennzeichnen, und du brauchst eine Haftpflichtversicherung. Den kompletten Ablauf für Registrierung, Versicherung und den vorausgesetzten A1/A3-Nachweis findest du in unserem Leitfaden zur Drohnen-Registrierung in Deutschland 2026. Erst Registrierung, Versicherung und passende Kompetenz zusammen erlauben dir den legalen Flug.

Advertisement
Kevin Kottek
Kevin Kottek

Editor & Drone Pilot

Kevin Kottek runs Drone Nomad and writes about consumer drones, buying guides, and drone regulations. He holds the EU remote pilot certificate (A1/A3) and focuses on clear, source-based guidance for pilots in Europe and the US.

Advertisement
Themen: Drones Technology Vorschriften
Advertisement